Liebe GutauerInnen!
Anbei dürfen wir Informationen der Bezirkshauptmannschaft Freistadt hinsichtlich dem Schutz vor Waldbränden veröffentlichen!
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt am 21. Juni 2024 eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt und deren Gefährdungsbereiche durch Kundmachung des Amtsblattes im RIS rechtswirksam erlassen.
Ihre Marktgemeinde Gutau
Mitteilung Waldbrandschutz-Verordnung
Waldbrandschutz-Verordnung