ÄNDERUNGEN VOLKSBEGEHREN

Veröffentlicht am: 13.03.2023
Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, das am 24. Februar 2023 mit BGBI. I 7/2023 kundgemacht worden ist, führt durch das sofortige Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen des Volksbegehrengesetzes 2018 bereits hinsichtlich des kommenden Eintragungszeitraumes (17. April bis einschließlich 24. April 2023 ) zu folgenden neuen ÖFFNUNGSZEITEN am Gemeindeamt Gutau:
Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr Samstag geschlossen
Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr Sonntag geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 20:00 Uhr Montag 08:00 bis 16:00 Uhr

Online (www.bmi.gv.at/volksbegehren ) können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023 ), 20:00 Uhr, durchführen.

Folgende Volksbegehren können in den oben angeführten Eintragungszeitraum unterschrieben werden:
• ECHTE Demokratie - Volksbegehren
• Beibehaltung Sommerzeit
• GIS Gebühren NEIN
• BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
• Unabhängige JUSTIZ sichern
• Lieferkettengesetz Volksbegehren
• NEHAMMER MUSS WEG
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