Die Gemeinde wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass manche Verkehrsteilnehmer die Höllergasse mit überhöhter Geschwindigkeit passieren! Wir dürfen darauf hinweisen, dass in der Höllergasse ein Tempolimit von 30 km/h gültig ist und dieses auch, aus beiden Richtungen kommend, einzuhalten ist.
Im Sinne der Anrainer ersuchen wir um Verständnis, die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde nicht aus Jux und Tollerei verordnet, sondern soll vor allem zur Verkehrssicherheit aller Beteiligter beitragen.
Ihre Marktgemeinde Gutau