Zu den Volksbegehren
• ORF-Haushaltsabgabe NEIN
• Autovolksbegehren: Kosten runter!
• Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
wurden Einleitungsanträge gestellt. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum
vom Montag, 31. März 2025 bis (einschließlich) Montag, 7. April 2025,
am Marktgemeindeamt Gutau unterschrieben werden.
Online-Eintragung möglich!
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). (Stichtag 24. Februar 2025) Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (7. April 2025), 20.00 Uhr, durchführen.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Öffnungszeiten des Gemeindeamtes während der Eintragungswoche:
- Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 20:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
- Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
Bitte bei Unterzeichnung am Gemeindeamt einen Lichtbildausweis mitnehmen!