INFORMATION ZUR NATIONALRATSWAHL 2024

Veröffentlicht am: 11.07.2024

Liebe Gutauerinnen, liebe Gutauer!

Am Sonntag, den 29. September 2024 findet die Wahl zum Nationalrat statt. 

  1. An der Wahl können nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme und übt ihr Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort aus, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben oder mittels Briefwahl wählen.
  2. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten.
  3. Vorgang bei der Antragstellung und Ausstellung einer Wahlkarte:
    1) Antragsort: Bei der Gemeinde, von der die wahlberechtigte Person in die Wählerevidenz eingetragen ist. 
    2) Antragsfrist: ab sofort können Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 25. September 2024) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragsstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 27. September 2024) gestellt werden.

Unter folgendem Link können Sie eine Wahlkarte auf elektronischem Wege beantragt werden. Link zu "meine wahlkarte": https://www.meinewahlkarte.at/40603/wahl

Ihre Marktgemeinde Gutau


Informationen über die Ausstellung der Wahlkarten
Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte